Eine Definition für eine Beerdigungsrede, auch Trauerrede genannt, ist sehr persönlich geprägt. Jeder Mensch hat eine individuelle Vorstellung davon, wie die Feier, aber auch die Rede für einen geliebten Verstorbenen aussehen sollten. In keinem Fall gibt es für diese Rede Vorlagen oder Muster, die einem solch intensiven Moment, in dem die Beerdigungsrede gehalten wird, gerecht werden.
Innehalten und erinnern: eine Beerdigungsrede so individuell wie der verstorbene Angehörige
Ganz grundsätzlich sind Beerdigungsreden erst nach einer intensiven Vorbereitung und Auseinandersetzung mit der Familie so ausgearbeitet, dass sie den intimen und persönlichen Rahmen einer Trauerfeier angemessen ausfüllen können. Häufig sind sie von folgenden Elementen geprägt:
- Wertschätzung für die Verstorbenen: Hier dürfen weltliche Probleme und Fehler auch mal für einen Moment außen vor bleiben. Niemand ist perfekt, doch in der letzten Stunde ist nicht die Zeit der Abrechnung, sondern Verbundenheit das, was bleibt und verbindet.
- Liebe und Dankbarkeit: Gefühle der inneren Zusammengehörigkeit werden zum Ausdruck gebracht, vielleicht in einer erstmaligen Klarheit und Offenheit, vielleicht zum ersten Mal öffentlich. Häufig dringen plötzlich Emotionen in den sagbaren Bereich, deren mitunter intensiver Wirkungsgrad auf die anwesenden Trauernden erst in einem Gespräch mit einer unvoreingenommenen Trauerrednerin vollumfänglich aufgedeckt werden kann.
- Vertrauen: Ein Rahmen, in dem psychologische Sicherheit geschaffen wird, ermöglicht tiefe Zuneigung und auch, dass ohne Scham vor Anderen Emotionen gezeigt werden können. In der Trauer vereint, lassen sich unüberwindbare Gräben schließen und das Wesentliche tritt glasklar in den Vordergrund.
- Würde und Haltung: Aus Respekt vor der Lebensleistung der/des Verstorbenen und im Umgang mit der herausfordernden Situation eines Todesfalls kann eine Beerdigungsrede auch Anderen Halt und Orientierung geben, die sie noch stärker brauchen, als man selbst. Diese Punkt ist vor allem dann nicht zu unterschätzen, wenn besonders junge Angehörige betroffen sind oder Personen, die einen erhöhten psychologischen Betreuungsaufwand erfordern.